In allen Räumen und Veranstaltungen der Evangelischen Kirche sollen Kinder und Jugendliche und andere Schutzbefohlene frei von jeder Form sexueller Gewalt und Missbrauch sein. Dazu haben wir auf der Ebene des Kirchenkreises eine Schutzkonzept verabschiedet, das wir auch in unserer Gemeinde umsetzen. Mitarbeitende, die unsere Kinder und Jugendlichen betreuen, müssen u.a. regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Kontaktperson
Unser Presbyterium muss eine Vertrauens- und Kontaktperson benennen.